Potenzielle Existenzgründer werden künftig im Landkreis Waldeck-Frankenberg bessere Chancen haben, innovative Geschäfts- und Unternehmensideen zu verwirklichen. Auf Initiative von Landrat Helmut Eichenlaub haben die Sparkasse Waldeck-Frankenberg sowie weitere heimische Kreditinstitute bei der Wirtschaftsförderung und Regionalmanagement Waleck-Frankenberg GmbH einen Risikokapitalfonds in Höhe von 1,4 Millionen Euro eingerichtet, um eventuelle Finanzierungslücken beim Sprung in die Selbständigkeit abzusichern.
Zum Hintergrund erläuterte der Landrat: „Rund 3,3 Millionen kleine und mittlere Betriebe, sowie die Selbständigen und Freiberufler in Deutschland garantieren vielfältige Arbeits- und Ausbildungsplätze, nicht zuletzt auch deshalb, weil sie beständig innovative Ideen entwickeln und in die Praxis umsetzen“. Im westeuropäischen Vergleich halte die Bundesrepublik einem Forschungsprojekt der Universität Köln zufolge aber beim Niveau der Gründungsaktivitäten nur den 11. von 13. Plätzen. Dies sei ein schlechtes Ergebnis, dem man zumindest regional gegensteuern wolle.
Es komme darauf an, finanzielle Hemmnisse für Existenzgründer abzubauen und den Schritt in die Selbständigkeit zu erleichtern. Dies könne vor allem durch eine verbesserte Eigenkapitalausstattung junger Unternehmer geschehen.
Durch die Bereitstellung von Risikokapital der Sparkasse Waldeck-Frankenberg und der regionalen Banken werde für die WFG Waldeck-Frankenberg GmbH die Basis geschaffen, Finanzierungslücken mit „stillen Beteiligungen“ in gewissem Umfang zu schließen. Damit solle keine Konkurrenz zu vorhandenen Förderkulissen aufgebaut, sondern es handele sich um eine Ergänzung für Fälle, in denen die derzeitigen Förderinstrumente nicht greifen und sich die Kreditinstitute mit der Bereitstellung von Kapital schwer tun, erläuterte Eichenlaub.
Die Beteiligung solle in der Regel 20.000 Euro nicht unter- und 50.000 Euro nicht überschreiten. Die Laufzeit der Beteiligung betrage im Regelfall zehn Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages sei die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückzuzahlen.
Wie der Landrat weiter erläuterte hat der Antragsteller im Falle der Förderung eine einmalige Gebühr von 1 Prozent der Beteiligungssumme zu entrichten. Die feste Vergütung betrage jährlich 4 Prozent der Beteiligungssumme. Daneben erhält die WFG einen Anteil aus dem Jahresgewinn des Beteiligungsnehmers, der dem Anteil der Beteiligung am Gesamtkapital entspricht, in der Regel jedoch nicht mehr als 4 Prozent der Beteiligungssumme.
Über eine mögliche Förderung entscheidet der Beteiligungsausschuss, der sich aus dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, dem Landrat und den Gesellschaftern zusammensetzt. Der Geschäftsführer der WFG ist beratend eingebunden. „Die Sparkasse sowie die beteiligten Banken bringen mit ihrer Beteiligung am Risikokapitalfonds deutlich zum Ausdruck, dass sie sich der Region verpflichtet fühlen und die heimische Wirtschaft auf sie als starke Partner zählen kann“, betonte der Landrat. Er sei sicher, dass die gemeinsame Initiative vielen Menschen, die bislang noch den Schritt in die Selbständigkeit gescheut hätten, Ansporn sein werde, eine eigene Existenz auf der Basis kreativer und innovativer Geschäftsideen aufzubauen.
Eichenlaub bedankte sich ausdrücklich bei den beteiligten Kreditinstituten. Neben der Sparkasse Waldeck-Frankenberg, die den größten Anteil in den Fonds eingebracht hat, sind dies noch die Marburger Bank/Volksband Frankenberg, die Frankenberger Bank/Raiffeisenbank eG und die Waldecker Bank.