WIBank das Hessen Mikroliquiditätsdarlehen ist wieder zurück!
Es ist nur ein Antrag pro antragstellender Person möglich, unabhängig davon, wie viele Unternehmen Sie gegebenenfalls besitzen. Wenn Sie bereits ein Darlehen "Hessen-Mikroliquidität" erhalten haben, können Sie keinen weiteren Antrag mehr stellen, eine nachträgliche Darlehenserhöhung ist ebenfalls nicht möglich. Weitere Informationen finden Sie über den Link.
Corono November- und Dezemberhilfe sowie Corona Überbrückungshilfe 3
Die Bundesregierung hat am 14.12.2020 weitere Corona Hilfen und Maßnahmen beschlossen.
Im folgenden Link können Sie sich gerne Informationen diesbezüglich einholen, ob Sie direkt, indirekt oder mittelbar Antragsberechtigt sind.
Neustarthilfe für Soloselbstständige
Anträge können seit dem 16. Februar 2021 einmalig bis zum 31. August 2021 auf www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de gestellt werden. Die Auszahlung der Neustarthilfe erfolgt in der Regel wenige Tage nach Antragstellung. Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums
Checkliste für Unternehmer
Mit dem Sozialschutzpaket, dem erleichterten Kurzarbeitergeld und vielen weiteren Maßnahmen sorgt die Bundesregierung dafür, dass Deutschland gut durch die Krise kommt. Dieser Lotse gibt Orientierung über die Hilfen, die Sie während der Corona-Krise in Anspruch nehmen können und wo sie diese Leistungen beantragen.
Corona Überbrückungshilfe 2
Antragsberechtigt:
kleine und mittelständige Unternehmen, Gemeinnützige Unternehmen und Organisationen und Soloselbstständige
- mit entweder einem Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten,
- oder einem Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Förderfähige Maßnahmen:
Betriebskosten gemäß Positivliste
Berechnung der Zuschusshöhe:
Soloselbständige erhalten eine Abschlagszahlung in Höhe von 5.000€ ander Unternehmen erhalten 10.000€
90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch
60% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70%
40% der Fixkosten bei Umsatzeinbruch von mehr als 30%
Förderfähige Kosten:
beträgt die Personalkostenpauschale 20% der förderfähigen Kosten
Aktuelle Informationen zum Beschluss
Um Sie bestmöglich in der aktuellen Lage und bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, möchten wir Ihnen jetzt folgende Informationen zur Verfügung stellen: Diese Informationen sind ebenfalls als Pdf.-Download erhältlich.
Deutsche Industrie- und Handelskammertag DIHK
Über diesen Link erhalten Sie einen sehr guten Überblick über Hinweise, aktuelle Regelungen und Unterstützungsmöglichkeiten für Ihren Betrieb
Projekt: go-digital
Wir möchten Ihnen das Förderprogramm go-digital vorstellen. Das Förderprogramm ist auf KMU´s spezialisiert und erarbeitet mit den Unternehmern an Potenzialanalysen, Realisierungskonzepte bis hin zur Umsetzung. Detaillierte Informationen finden Sie unter:
!! Die Förderkredite müssen im Hausbankverfahren beantragt werden !!
D.h. Sie benötigen eine Bank Ihres Vertrauens, welche für Sie den Antrag bei der WIBank stellt. Anträge, die direkt bei der WIBank eingereicht werden, darf die WIBank leider nicht annehmen. Wir verstehen die Dringlichkeit Ihrer Anliegen, möchten Sie aber bitten, das Vorgehen einzuhalten. Nur so können alle Anfragen schnellstmöglich bearbeitet werden.
Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen
Das Programm dient zur Verbesserung der Finanzierungsstruktur sowie der Liquiditätssituation.
Kredite für: KMUS´s, freiberufliche, sowie am Markt tätigen Sozialunternehmen als GmbH. (Betriebsstätte nur Hessenweit)
Darlehenshöhe: 5.000€ – 500.000€
Laufzeit: 2 Jahre mit endfälliger Tilgung ode 5 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren
Rückzahlung: Für die Tilgung des Kredits wird ein Festzinssatz vereinbart. Der für die jeweilige Darlehenszusage gültige
Sollzinssatz wird am Tag der Zusage durch die WIBank für die gesamte Laufzeit festgelegt.
Zinssatz: 0,85% p.a. nominal
Unterstützungsmöglichkeiten des Bundes
Die Informationsseite des Bundeswirtschaftsministeriums zum Corona-Virus umfasst zahlreiche Hinweise, unter anderem zum Finanzierungsbedarf sowie auch zum Kurzarbeitergeld, wie betroffene Unternehmen Unterstützung erhalten können. Die Bundesregierung hat sich auf ein weitreichendes Maßnahmenbündel verständigt, das Arbeitsplätze schützen und Unternehmen unterstützen wird bzgl.:
1. Kurzarbeitergeld flexibilisieren
2. Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen
3. Mietrecht
4. Entschädigung bei Verdienstausfall durch Tätigkeitsverbot §56 Infektionsschutzgesetz (Künstler, Freiberufler, Selbstständige usw.)
-> Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen: 030 18615 1515
-> Hotline zu Fördermaßnahmen: 030 18615 8000
#Liquidebleiben
Wir möchten Ihnen eine Seite vorstellen, die Ihnen aufzeigt welche Mittel, Förderungen und Corona-Hilfen es momentan gibt. Die Seite ist sehr einfach aufgebaut und wird vom Bund ebenfalls unterstützt. Hier der Link:
Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2021 verlängert
Wenn Unternehmen aufgrund der weltweiten Krankheitsfälle durch das Corona-Virus Kurzarbeit anordnen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Diese Leistung muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur.
Vorraussetzungen für den Leistungsantrag:
-> Hotline: 0800 45555 20
Natürlich stehen auch wir Ihnen zur Seite, um Sie in der aktuellen Lage zu unterstützen.
KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen
Sie können ab dem 23.03.2020 bei Ihrer Bank oder Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebsmittel beantragen, sofern Sie bis zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten waren. Die KfW bietet 3 verschiedene Unternehmensfinanzierungen an:
1. KfW-Kredit für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt sind
2. KfW-Kredit für junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt sind
3. KfW-Sonderprogramm - Konsortialfinanzierung ab 25 Mio. Euro
Ebenfalls können Sie über den Link "Mehr Informationen" direkt auf die Homepage der KfW gelangen. Dort gibt es für Sie häufig gestellte Fragen, um Ihnen weiter zu helfen.
KfW Unternehmerkredit (neu)
Mit dem KfW-Unternehmerkredit fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen:
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Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
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Alle laufenden Kosten wie Miete und Gehälter (Betriebsmittel)
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Material- und Warenlager
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Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen, auch Übernahmen und tätige Beteiligungen