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Förderung von betrieblichen Investitionen (GRW)

Gefördert werden volkswirtschaftlich besonders förderungswürdige gewerbliche Investitionen, die geeignet sind, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer zu erhöhen.

Zuwendungsfähig sind Investitionen insbesondere von KMU in materielle und immaterielle Vermögenswerte im Zusammenhang mit

  • der Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen),
  • der Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen),
  • der Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte,
  • der grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.

Ferner wird auch der Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte gefördert, sofern diese geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre und sofern die Vermögenswerte von einem Investor erworben werden, der in keiner Beziehung zum Verkäufer steht.

Näheres regeln u. a. die Richtlinien des Landes Hessen zur Förderung der regionalen Entwicklung i. v. m. dem Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

Besonders förderungswürdig sind Investitionen, die in besonderem Maße zur Schaffung neuer Arbeitsplätze und damit zu einer Verbesserung der Chancengleichheit sowie zu einer ressourceneffizienten Produktion und Kreislaufwirtschaft und/oder zur Verminderung von CO2-Emissionen beitragen. Das gleiche gilt für Investitionen im Zusammenhang mit Existenzgründungen.

Weitere Informationen:

https://www.wibank.de/wibank/betriebliche-investition-efre/betriebliche-investitionen-grw–418822