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Hessen legt Förderung für das Gastgewerbe im ländlichen Raum neu auf

Hessen startet ein neue Förderung für das Gastgewerbe im ländlichen Raum für Investitionen in den Betrieb. Klein- und Kleinstbetriebe der Gastronomie und Hotellerie können ab sofort einen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von bis zu 30.000 Euro beantragen. Gefördert werden unter anderem bauliche Investitionen einschließlich Renovierungsarbeiten, die Anschaffung langlebiger Güter sowie Investitionen in moderne elektronische Systeme.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben. Je nach Maßnahme können bis zu 45 Prozent der förderfähigen Kosten bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 30.000 Euro übernommen werden. Damit schafft das Land verlässliche Rahmenbedingungen, um notwendige Maßnahmen und Projekte anzustoßen. Eine Antragstellung ist für 2026 sowie für überjährige Anträge ab sofort bis Ende Oktober möglich.

Weitere Informationen finden Sie hier: https://landwirtschaft.hessen.de/heimat/gaststaetten-foerderung

Hier geht es zur Antragstellung: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/kurzurl/-pwVskaB3