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Neue KfW-Zuschussförderung ab Juli 2026: Gewerbe zu Wohnen

Für alle, die Gewerbeimmobilien und andere Nichtwohngebäude zu Wohnraum umbauen möchten: KfW-Zuschuss Nr. 266

  • Zuschuss: 30 % von max. 100.000 Euro förde­rfähigen Kosten pro Wohn­einheit, mit Ausnahme privater Selbst­nutzer müssen alle Antrag­steller­gruppen die Förderung als De-minimis Beihilfe abbilden.
  • Gefördert werden: alle, die nicht zu Wohn­zwecken genutzte beheizte Gebäude oder nicht zu Wohn­zwecken genutzte beheizte Teile von Gebäuden zu Wohn­raum umbauen möchten. Diese Nutzungs­änderung bedarf i.d.R. einer Bau­genehmigung.

 

Die Antragstellung soll voraussichtlich ab Juli 2026 möglich sein. Nähere Informationen finden Sie bei der KfW:

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Wohnwirtschaft/F%C3%B6rderprodukte/Gewerbe-zu-Wohnen-(266)/?kfwmc=pm.p.per.mix.na.google.google.erweitern-auf.PM-Mix_DK_Mittelstand_Basis.na.na.na.na.na&wt_cc3=23000290697__&gad_source=1