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Sonderprogramm Gaststätten

Förderprogramm für Gastronomie

Das Land Hessen wird ab Juni 2025 erneut das „Sonderprogramm Gaststätten“ auflegen. Gaststättenbetreiber im ländlichen Raum können hierüber Fördergelder für Investitionen ab 15.000 € beantragen. Die Förderquote liegt bei 45 %. Es stehen Mittel im siebenstelligen Bereich zur Verfügung. Sobald es für das Jahr 2026 neue Informationen gibt, werden wir diese hier veröffentlichen.

Weitere Informationen:
https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-2025-560036