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Wirtschaftsförderung und
Regionalmanagement
Gründungsfördermittel
Gründungszuschuss
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Schritt in die Selbstständigkeit finanziell mit einem Gründungszuschuss realisieren, der von der Agentur für Arbeit angeboten wird. Dafür müssen folgende Vorraussetzungen gebeben sein:
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Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und beenden damit Ihre Arbeitslosigkeit.
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Sie haben bei Beginn der selbstständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld.
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Eine fachkundige Stelle bescheinigt, dass Ihr Geschäftsmodell und Ihre persönlichen Voraussetzungen eine Existenzgründung und einen langfristigen Erfolg in der Selbstständigkeit ermöglichen. Fachkundige Stellen sind zum Beispiel die IHK, die HWK oder Banken.


ERP-Gründerkredit
Wenn Sie ein kleines Unternehmen gründen, übernehmen, festigen oder sich an einem kleinen Unternehmen beteiligen wollen, kann die KfW Sie mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld unterstützen. Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld erhalten Sie bis zu EUR 125.000 Kredit.
Wichtiger Bestandteil des ERP-Gründerkredits – StartGeld ist eine bis zu 80-prozentige Haftungsfreistellung. Das bedeutet, die KfW vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Je höher die Haftungsfreistellung, desto niedriger ist für Ihr Kreditinstitut das Ausfallrisiko.
Wenn Sie im Team gründen, kann jede Gründerin und jeder Gründer bis zu EUR 125.000 beantragen.