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Hessen fördert Projekte für Kreislaufwirtschaft
Für neue Ideen zur Wiederverwendung gebrauchter Rohstoffe können hessische Unternehmen Geld bekommen. Das Land fördert künftig Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von Technologien für eine Kreislaufwirtschaft, wie Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir am 11. September mitteilte. Bewerben können sich Unternehmen jeglicher Größe mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Der aktuelle Förderaufruf läuft bis zum 13. Oktober 2023.
Das BIEG Hessen vergibt den Hessischen Website Award.
Der Preis prämiert Websites von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die die Bedeutung des Mediums Internet für ihre geschäftlichen Aktivitäten erkannt haben und die Möglichkeiten des Online-Marketings in vorbildlicher Weise nutzen.
Teilnehmen können KMU mit Sitz in Hessen, deren Website im Zeitraum der Ausschreibung zugänglich ist und sich bis zur Preisverleihung nicht wesentlich ändert. Die Teilnahmefrist 2023 läuft vom 1. August bis 31. Oktober. Die Finalisten werden auf der Website des BIEG Hessen, des Hessischen Website Awards, den Sozialen Medien des BIEG Hessen und ggfs. im Magazin der IHK Frankfurt veröffentlicht.
Der Gewinner des ersten Preises erhält 2023 ein Preisgeld von 6.000 Euro und einen Pokal, der Gewinner des zweiten Preises 3.000 und der Gewinner des dritten Preises 1.000 Euro.


DIGI-Ambulant:
Der Förderaufruf läuft aktuell bis 15. September!
Für die Förderung der Digitalisierung in der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung ins Leben gerufen. Ambulante Pflegedienste, Geburtshäuser, freiberuflich tätige Hebammen und niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können im Rahmen des Programms mit jeweils bis zu 6.000 Euro bei der Anschaffung von Hard- und Software unterstützt werden.
ClusterTalk - Kommen Sie ins Gespräch mit den hessischen Cluster-Netzwerken
Sie wollen vom Clustermanagement wissen:
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Welche Ziele die hessischen Cluster und Netzwerke verfolgen und in welchen Branchen?
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Welche Aktivitäten es in den Clustern gibt und welche Mitglieder dabei sind?
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Welchen Nutzen Sie für Ihr Unternehmen durch eine aktive Vernetzung erreichen können?
Der Zeitraum für die Gespräche:
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09.10.2023 bis 20.10.2023
Informieren Sie sich in 20 Minuten über ein Cluster Ihrer Wahl und finden Sie neue Koorperationspartner!


Neuer Förderaufruf in Distr@l -
KI in Prozessen
Im Rahmen des Förderprogramms Distr@l ist ein gezielter Förderaufruf für innovative Projekte zum Thema „KI in Prozessen“ gestartet:
Hessische kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Start-ups sowie Hochschulen und Forschungs-einrichtungen können Projektskizzen für digitale innovative Lösungen in diesem Bereich entlang
der Wertschöpfungskette einreichen.
Jetzt verfügbar: Energiekosten-Mikrodarlehen Hessen
Ab heute den 15. Dezember können kleine Unternehmen ihre Energiebeschaffungs-kosten über ein Darlehen bei der WIBank finanzieren. Förderfähig sind Energie-beschaffungskosten für Wärme und/oder Strom. Kosten für Treibstoffe werden nicht berücksichtigt. Es kann ein Darlehen von 3.000,- EUR bis zu maximal 50.000,- EUR beantragt werden, wobei das Volumen an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.
Ab sofort wieder ZIM-Anträge möglich
Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2022 und im Rahmen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 trotz der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage ein klares positives Signal für das ZIM gesetzt. Mit den noch einmal deutlich erhöhten Mitteln und einem sukzessiven Rückführen in der mittelfristigen Finanzplanung auf ein gegenüber den Vorjahren nach wie vor hohes Niveau, wurde die starke Nachfrage des Mittelstandes berücksichtigt. Damit können ab sofort wieder Anträge im ZIM gestellt werden.
Starkes Land – gutes Leben
So geht es weiter: Dialogprozess
„Die Bürgerinnen und Bürger wissen am besten, was ihre Städte und Gemeinden im ländlichen Raum brauchen. Deswegen wollen wir gezielt das Engagement vor Ort fördern, um die dort nötigen Projekte und Rahmenbedingungen zu gestalten. Wir starten nun einen Dialogprozess mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Vereinen, Kommunalpolitikerinnen und -politikern, in dem wir Informationen weitergeben, Austausch ermöglichen und Anregungen für Neues aufnehmen“, erklärte Hinz.
Ab sofort steht die Online-Plattform www.land-hat-zukunft.de/ zur Verfügung, die alle Förderinstrumente darstellt und auf einer interaktiven Karte Best-Pratice-Beispiele sammelt. Sobald es wieder möglich ist, sollen ebenfalls regionale Veranstaltungen die Vernetzung und den Wissenstransfer stärken.
Förderung handwerkliche strukturierte fleischverarbeitende Betriebe
der Kreistag hat eine Förderrichtlinie zur Stärkung der regionalen Fleischverarbeitung beschlossen. Die Antragsstelle ist der Fachdienst Landwirtschaft, dort bekommen Sie auch noch weitere informationen diesbezüglich.
Begriff "Webinar": Achtung Markenschutz!
Am 26. März 2003 wurde der Begriff Webinar zur Eintragung als Wortmarke angemeldet; die Eintragung selbst erfolgte am 2. Juli 2003. Da eingetragene Marken immer nur Schutz für die Dauer von 10 Jahren genießen, wurde die Schutzdauer am 1. April 2013 verlängert.
Somit ist der Begriff Webinar – vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung – derzeit bis zum 31. März 2023 markenrechtlich geschützt.
Generell ist Vorsicht bei der Verwendung von eingetragenen Marken geboten. Denn der Inhaber einer eingetragenen Marke, kann ein Bündel von Ansprüchen gegen Dritte geltend machen, die das geschützte Zeichen im geschäftlichen Verkehr verwenden.
Unterstützungsmöglichkeiten der regionalen Unternehmer
Aufgrund der Corona-Krise und den daraus resultierenden Folgen für die Unternehmer, möchten wir Sie auf die folgenden Seiten hinweisen. Dort können Sie ganz bequem und einfach von Zuhause aus Produkte der Unternehmen bestellen.