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News

DIGI-Ambulant

Interessierte Unternehmen können sich am 26. April ab 9:00 Uhr online für die Antragstellung bewerben. Das Portal wird für 48 Stunden zur Verfügung stehen.

DIGI-Ambulant geht in die nächste Runde:

Für Digitalisierungsmaßnahmen in der ambulanten medizinischen und pflegerischen Versorgung steht der DIGI-Ambulant zur Verfügung. Hier können Maßnahmen für die digitale Innovation bei freiberuflich tätigen Hebammen, in Geburtshäusern, bei niedergelassenen - Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie für Ambulante Pflegedienste gefördert werden. Es handelt sich um eine Projektförderung in Form eines Festzuschusses zwischen 2.000 Euro und 6.000 Euro.

Förderung: Gaststätten-Sonderprogramm

Restaurants, Kneipen und Bars sind ein wichtiger Bestandteil jedes Dorflebens. Als Orte der Begegnung und des geselligen Zusammentreffens sind sie unverzichtbar, mit kulinarischen Angeboten und oftmals regionaler Küche locken sie Gäste aus Nah und Fern. Deswegen unterstützt die Hessische Landesregierung Gaststätten im ländlichen Raum mit rund 10 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren.

Neue Förderaufrufe für 2023:

  • 08.02.2023 bis 22.03.2023

  • 01.06.2023 bis 12.07.202

Für jeweils acht Wochen besteht die Möglichkeit, bei der WIBank Förderanträge zu stellen.

Sonderprogramm Gaststätten

Jetzt verfügbar: Energiekosten-Mikrodarlehen Hessen

Ab heute den 15. Dezember können kleine Unternehmen ihre Energiebeschaffungs-kosten über ein Darlehen bei der WIBank finanzieren. Förderfähig sind Energie-beschaffungskosten für Wärme und/oder Strom. Kosten für Treibstoffe werden nicht berücksichtigt. Es kann ein Darlehen von 3.000,- EUR bis zu maximal 50.000,- EUR beantragt werden, wobei das Volumen an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist.

Ab sofort wieder ZIM-Anträge möglich

Die Bundesregierung hat im Bundeshaushalt 2022 und im Rahmen des Regierungsentwurfs für den Haushalt 2023 trotz der schwierigen finanzpolitischen Ausgangslage ein klares positives Signal für das ZIM gesetzt. Mit den noch einmal deutlich erhöhten Mitteln und einem sukzessiven Rückführen in der mittelfristigen Finanzplanung auf ein gegenüber den Vorjahren nach wie vor hohes Niveau, wurde die starke Nachfrage des Mittelstandes berücksichtigt. Damit können ab sofort wieder Anträge im ZIM gestellt werden.

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Starkes Land – gutes Leben

So geht es weiter: Dialogprozess

„Die Bürgerinnen und Bürger wissen am besten, was ihre Städte und Gemeinden im ländlichen Raum brauchen. Deswegen wollen wir gezielt das Engagement vor Ort fördern, um die dort nötigen Projekte und Rahmenbedingungen zu gestalten. Wir starten nun einen Dialogprozess mit Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden, Vereinen, Kommunalpolitikerinnen und -politikern, in dem wir Informationen weitergeben, Austausch ermöglichen und Anregungen für Neues aufnehmen“, erklärte Hinz.

 

Ab sofort steht die Online-Plattform www.land-hat-zukunft.de/ zur Verfügung, die alle Förderinstrumente darstellt und auf einer interaktiven Karte Best-Pratice-Beispiele sammelt. Sobald es wieder möglich ist, sollen ebenfalls regionale Veranstaltungen die Vernetzung und den Wissenstransfer stärken.

Förderung handwerkliche strukturierte fleischverarbeitende Betriebe

der Kreistag hat eine Förderrichtlinie zur Stärkung der regionalen Fleischverarbeitung beschlossen. Die Antragsstelle ist der Fachdienst Landwirtschaft, dort bekommen Sie auch noch weitere informationen diesbezüglich.

 

Begriff "Webinar": Achtung Markenschutz!

Am 26. März 2003 wurde der Begriff Webinar zur Eintragung als Wortmarke angemeldet; die Eintragung selbst erfolgte am 2. Juli 2003. Da eingetragene Marken immer nur Schutz für die Dauer von 10 Jahren genießen, wurde die Schutzdauer am 1. April 2013 verlängert.

Somit ist der Begriff Webinar – vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung – derzeit bis zum 31. März 2023 markenrechtlich geschützt.

Generell ist Vorsicht bei der Verwendung von eingetragenen Marken geboten. Denn der Inhaber einer eingetragenen Marke, kann ein Bündel von Ansprüchen gegen Dritte geltend machen, die das geschützte Zeichen im geschäftlichen Verkehr verwenden.

Unterstützungsmöglichkeiten der regionalen Unternehmer

Aufgrund der Corona-Krise und den daraus resultierenden Folgen für die Unternehmer, möchten wir Sie auf die folgenden Seiten hinweisen. Dort können Sie ganz bequem und einfach von Zuhause aus Produkte der Unternehmen bestellen.

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